HANDGEPÄCK Snacks an Bord Was darf rein und was muss raus? Die Richtlinien für das Handgepäck bei Flugreisen sind (nett ausgedrückt) verworren. Wir bringen ein bisschen Licht ins Dickicht und klären, was in welche Tasche darf – und was nicht. Ein Stück Handgepäck ist immer drin – da gibt es kaum Ausnahmen. Aber Trickser mit Kindern sollten aufpassen: Kleinkinder, für die kein Sitzplatz gebucht werden musste, dürfen logischerweise keinen Trolli mit an Board bringen. Grundsätzlich sollte man sich mit den Bestimmungen der gebuchten Airline vertraut machen – die variieren teilweise stark. In die meisten Maschinen darf man ein Handgepäckstück der Maße 55x40x20 cm mitnehmen und zusätzlich eine Handtasche bzw. Laptoptasche. Schwerer als sechs Kilo sollte die Tasche oder der Trolli dabei nicht sein, die meisten Airlines erlauben aber auch bis zu acht Kilo. Nach wie vor ein heißes Thema: Flüssigkeiten an Board. Der Hintergrund: 2006 versuchten Terroristen am Londoner Flughafen Heathrow mehrere Flaschen mit Wasserstoffperoxid in ein Flugzeug zu schmuggeln. Der Anschlag wurde verhindert – die neuen Sicherheitsmaßnahmen folgten auf den Schritt. Mitnehmen darf man: Kleine Einzelbehältnisse von bis zu 100ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen. Erlaubt sind also zehn kleine Fläschchen. Absolut verboten sind Benzinfeuerzeuge, Sprühdosen und Gasbehälter, sowie Taschenmesser, Rasierklingen, Waffen jeglicher Art und Golfschläger. Apfel rein, Golfschläger raus Trinken ist also raus. Einen Snack für die Flugzeit darf man aber durchaus einpacken. Butterbrot, Apfel, Müsliriegel, Karotte oder ein Streifen Streuselkuchen sind völlig unproblematisch, ein Becher Joghurt könnte hingegen zu Flüssigkeiten gezählt 1/2 Anzeige Schiffers EINFACH. GUTES. ESSEN. GANZ IN DER NÄHE DES BALDENEYSEES! Brückstraße 20 | 45239 Essen-Werden | 0201/84850597 | willkommen@schiffers-restaurant.de | www.schiffers-restaurant.de
URLAUB URLAUB FIT FÜR DEN URLAUB werden. Babynahrung fällt dabei unter eine Sonderreglung und ist (in verschlossener Originalverpackung) erlaubt. Verzehren sollte man das alles vor Landung – etliche Speisen dürfen in fremde Länder (oder nach Deutschland) nicht eingeführt werden. Duty-Free-Waren dürften mitgeführt werden (Kassenbon immer griffbereit haben), allerdings muss man auch hier die Zollbestimmungen des Reiseziels beachten. Fotos: l. AdobeStock Elnur; r. Fotolia javier brosch Im Handgepäck darf man zudem seine Medikamente und medizinisch notwendigen Geräte mitnehmen. Zur Sicherheit eine ärtzliche Bescheinigung einholen und mitführen. Technische Geräte von Handy über MP3-Player bis Laptop dürfen ebenfalls mit. Tatsächlich müssen Handys und Laptops, sofern ein Lithium-Ionen-Akku eingesetzt ist, immer im Handgepäck mitgeführt werden. Das gilt auch für E-Zigaretten. Geld, Schlüssel, Pass und Flugticket gehören ebenfalls an den Mann bzw. an die Frau. vul Das Restaurant mit dem einzigartigen Blick auf den Baldeneysee www.jagdhaus-schellenberg.de
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